Sukkot Sameach! 10. Oktober 2025

Das Laubhüttenfest Sukkot
Charakteristisch für das Laubhüttenfest Sukkot sind dabei die Arba Minim, also die „vier Arten“ (hebr. vier = arba, Arten = Minim). Es handelt sich um den Zweig einer Dattelpalme, Zweige der Myrte, Zweige der Bachweidenzweige und eine besonders dickschalige Zitrusfrucht, den „Etrog“, die vor G“tt aus Dankbarkeit geschüttelt werden.

So wie die vier Pflanzen in einem Bündel, auf Geheiß der Tora der Lobpreisung G‘‘ttes dienen – nämlich die Geschmackvollen, die Duftenden und auch die, welche diese Eigenschaften nicht besitzen – , ebenso sollen die Israeliten, die Gelehrten und die Wohltätigen zusammen dem Herrn dienen. Damit aber nicht genug der Erklärungen: man weist darauf hin, dass drei Pflanzen des Straußes im Heiligen Lande zu Hause sind: Etrog, Lulaw und die Myrte – die Bachweide dagegen in der ganzen Welt verbreitet ist, wie die Juden in der Diaspora. Der Strauß erinnert also auch an die Liebe der Israeliten zur biblischen Heimat, erläutert dazu Landesrabbiner a.D. Dr. h.c. Joel Berger.
Wussten Sie eigentlich…
… dass Baden-Württemberg die wichtigsten jüdischen Feiertage – u.a. das Laubhüttenfest Sukkot – anerkennt?!
Daher sind jüdische Schüler:innen am Laubhüttenfest Sukkot vom Unterricht befreit. In der zugehörigen Anlage zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) heißt es dazu:
V.
Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft werden am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlußfest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und zwei letzten Tage und am jüdischen Pfingstfest zwei Tage beurlaubt. […]
siehe Anlage zu 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982) [➚]

