Schawuot Sameach – www.irgw.de/schawuot 20. Mai 2026





Gebetszeiten für Stuttgart

Gebetszeiten für die Zweigstellen
Die Gebetszeiten für Schawuot 5786 in den Zweigstellen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben für April / Mai 2026 – Nissan / Ijar / Siwan 5786 auf Seite 11 oder erfragen diese beim Rabbinat unter Tel. 0711 228 3622. Danke!
Anstöße mit Rabbiner Dr. h.c. Joel Berger
SWR Kultur am 20. Mai 2026 zu Schawuot – dem jüdischen Wochenfest ↗
(weitere Beiträge von Rabbiner Dr. h.c. Joel Berger, Landesrabbiner a.D. der IRGW unter www.irgw.de/anstoesse)
Schon gewusst? – Das Land Baden-Württemberg anerkennt das jüdische Wochenfest Schawuot als Feiertag!
Das Land Baden-Württemberg anerkennt jüdische Feiertage, u.a. das Wochenfest Schawuot (siehe hierzu Artikel 2 des Staatsvertrags des Landes Baden-Württemberg mit IRG Baden und IRGW vom 16. März 2010 ↗, zuletzt geändert am 8. November 2024 ↗).
Die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg regelt in § 4, Absatz 2, Nr. 2 ↗ in Verbindung mit der zugehörigen Anlage, dass jüdische Schüler:innen sich an Schawuot beurlauben lassen können.
Auch Beamte und Angestellte des Landes Baden-Württemberg können sich – sofern dem keine dringenden betrieblichen Belange
entgegen stehen, an Schawuot beurlauben lassen.
Angestellte in der Privatwirtschaft sollten bitte frühzeitig auf ihren Arbeitgeber zugehen. In der Regel wird auch Ihr Arbeitgeber gerne die jüdischen Feiertage berücksichtigen, wenn dem keine betrieblichen Belange entgegen stehen.
Für Rückfragen oder wenn Sie eine Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Vorstand der IRGW unter:
IRGW-Vorstand
c/o Lars Neuberger
Tel. 0711 228 3624
neuberger@irgw.de
