Wichtige Informationen


Kaschern:
So, 14.04.24 und Mi, 17.04.24 im Anschluss an Schacharit und bis 12.00 Uhr

Bedikat Chametz:
Suchen und Sammeln der Chametz-Reste am So, 21.04.24 ab 21.16 Uhr

Es ist erlaubt am Mo, 22.04.24 Chametz wie folgt zu essen: Laut Magen Awraham bis 10.25 Uhr und laut HaGRA und Baal HaTania bis 11.00 Uhr.

Chametz verbrennen am Mo, 22.04.24:
Laut Magen Awraham bis 11.53 Uhr und laut HaGRA und Baal HaTania bis 12.11 Uhr

Nach Bedikat Chametz und Erew Pessach, also Mo, 22.04.24 wird folgendes gesagt:

Aller Sauerteig und alles Gesäuerte, welches sich unter meiner Botmäßigkeit befindet, das ich gesehen oder nicht gesehen, das ich weggeschafft oder nicht weggeschafft habe, soll vernichtet und dem Staube der Erde gleichgehalten sein.






Kantor Nathan Goldman
singt für Sie Pessach-Lieder


Die Seitenzahlen beziehen sich
auf Haggah des JNF-KKL; ggf. bei
der IRGW erhältlich




Die Schüler/innen der JGS
singen für Sie:

Ma Nischtana - Was unterscheidet...
Dejanu - Uns hätte genügt ...


ZWST & Zentralrat
für junge Leute














Abgabe Pessach-Lebensmittel

Nur für IRGW-Mitglieder und deren Familienangehörige. Danke für Ihr Verständnis!



Stuttgart

Datum

Vormittags

Nachmittags

Datum

Vormittags

Nachmittags

Montag,
08.04.24

10.00-12.00

14.00-17.00

Dienstag,
09.04.24

14.00-17.00

Montag,
15.04.24

10.00-13.00

14.00-17.00

Mittwoch,
10.04.24

10.00-12.00

15.00-18.00

Dienstag,
16.04.24

14.00-17.00

Donnerstag,
11.04.24

15.00-20.00

Mittwoch,
17.04.24

10.00-13.00

15.00-18.00

Freitag,
12.04.24

09.00-12.00

Donnerstag,
18.04.24

15.00-20.00

Freitag,
19.04.24

09.00-12.00







Zweigstellen

Datum

Uhrzeit

Ort

Mi, 10.04.24*

13.00-14.30

Schwäbisch Hall

Mi, 10.04.24*

15.30-16.30

Bad Mergentheim

Fr, 12.04.24

15.00-15.30

Kirchheim u.T.

So, 14.04.24

10.00-12.00

Esslingen

Mo, 15.04.24

14.30

Heidenheim

Di, 16.04.24

15.00

Aalen

Mi, 17.04.24

15.00

Reutlingen

Do, 18.04.24

17.00

Heilbronn

So, 21.04.24

ca. 12.00

Weingarten


    * Termin gegenüber ursprüngl. Planung verschoben.
       Danke für Ihr Verständnis!

Die Abgabezeiten für die Pessach-Waren im IRGW-Gemeindezentrum am Weinhof/Ulm entnehmen Sie
bitte dem Aushang vor Ort oder erfragen diese unter Tel. 0731 140 71920. Danke!

Sederabende

1.Seder:
Mo, 22.04.2024

2.Seder:
Di, 23.04.2024


Preise pro Person pro Sederabend:

pro Person1

IRGW-Mitglieder und deren
Familienangehörige

15,00 EUR

Studierende

10,00 EUR

Schüler/innen

0,00 EUR

Kinder

0,00 EUR

Externe Gäste
[sofern möglich und zugelassen]

50,00 EUR

1Im Preis inbegriffen sind: Sederessen, Wein und nicht-alkoholische Getränke.


Anmeldung und Zahlung müssen im Voraus erfolgen!

Die Karten für die Sederabende in Stuttgart werden an folgenden Terminen im Rabbinatsbüro bei Frau Novik verkauft:


Di, 02.04., 10.30-15.00
Do, 04.04., 10.30-15.00
Di, 09.04., 10.30-15.00


Do, 11.04., 10.30-15.00
Di, 16.04., 10.30-15.00
Do, 18.04., 10.30-15.00









Online-Einführung und -Anleitung zum Pessach-Seder mit Rabbiner Yehuda Pushkin


Vorbereitung zu Pessach


Welcher Sohn bist Du? - Kurze Gedanken zum Sederabend


Online-Einführung und -Anleitung zum Pessach-Seder mit Rabbiner Yehuda Pushkin


Online-Einführung und -Anleitung zum Pessach-Seder mit Rabbiner Yehuda Pushkin




Pessach-Haggadah



Die 14 Abschnitte des Seders



Ablauf eines Seders



Guideline für Seder
(deutsch)




Guideline für Seder
(Ivrit)




Talmud Israeli
zu Pessach













Pessach ist in Baden-Württemberg als jüdischer Feiertag anerkannt!

Unser Land Baden-Württemberg anerkennt unser Pessach-Fest als ein sehr wichtiges jüdisches Fest und schützt insbesondere die beiden ersten Tage am 15. und 16. Nissan und die letzten beiden Tage, also 21. und 22. Nissan (jew. ab dem Vorabend).1
In diesem Jahr fallen diese vier besonders geschützten Tage auf den 22.04., 23.04., 29.04. und 30.04.2024.

Das «Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der IRG Baden und der IRGW vom 16. März 2010»2 regelt in Artikel 2, dass an den jüdischen Feiertagen die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Zugleich wird ebenda festgelegt, dass die Regelungen des § 4 Abs. 2 des «Feiertagsgesetzes über die kirchlichen Feiertage»3 auch für unsere jüdischen Feiertage gelten!

Das heißt konkret:

Für jüdische/r Schüler/innen ist die Beurlaubung vom Unterricht an den besondern geschützten Tagen kein Problem; entsprechendes gilt für Behördentermine etc., wo Sie ggf. unter Hinweis auf die Rechtslage um Verschiebung bitten können.
Auch als Mitarbeiter/in des Landes Baden-Württemberg sollten Sie (sofern dem nicht betriebl. Notwendigkeiten entgegen stehen) in der Regel kein Problem haben, an diesen Tagen unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Sollten Sie in der Privatwirtschaft tätig sein, sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihren Vorgesetzten; in der Regel wird man Ihnen ebenfalls entgegenkommen und auf die jüdischen Feiertage Rücksicht nehmen.

Gerne können Sie sich unter Tel. 0711 228 3624 an uns wenden, wenn Sie eine entsprechende Bestätigung benötigen.



1 siehe Schlussprotokoll zu Artikel 2 des Gesetzes über den Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg mit der IRG Baden und der IRGW vom 16. März 2010 []

2 siehe Artikel 2 des Gesetzes über den Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg mit der IRG Baden und der IRGW vom 16. März 2010 []

3 siehe Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Baden-Württemberg) []
































weiterführende Infos:

Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland

Rabbi Jonathan Sacks

           


           Pessach
             
             in der Matrix