1. Bericht des Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Antisemitismus. Mit einem Überblick über den Sachstand und Empfehlungen zur Bekämpfung des Antisemitismus (2019)
2019

BENACHTEILIGUNG VON NACHFAHREN HOLOCAUST-ÜBERLEBENDER UND JÜDISCHER ZUGEWANDERTER BEHEBEN

"[...] Jüdische Zugewanderte aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind im Rentenrecht noch immer gegenüber anderen Gruppen benachteiligt. Eine rechtliche Gleichstellung wäre ein Signal der Gerechtigkeit und Wertschätzung.

Der Beauftragte empfiehlt daher:

→ sich auf Bundesebene für eine Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts einzusetzen;

→ bestehende, dem Bund bereits vortragende Initiativen für die rentenrechtliche Gleichstellung jüdischer Zugewanderter zu unterstützen. [...]"

ebd. S. 54   

1. Bericht des Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Antisemitismus. Mit einem Überblick über den Sachstand und Empfehlungen zur Bekämpfung des Antisemitismus (2019)






Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds - Die Bundesregierung hat die Grundlagen für eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen bei Rentenberechtigten geschaffen. Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler können eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen oder gar keine Rente erhalten. Diese Einmalzahlung wird NICHT auf die sozialen Leistungen angerechnet und erfolgt im Jahr 2024. | Anspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen: (1.1) Sie sind Jüdischer Kontingentflüchtling bzw. jüdischer Zuwanderer und wurden vor dem 1. April 1972 geboren (1.2) Sie wurden vor dem 1. April 2012 als jüdischer Kontingentflüchtling bzw. jüdische Zuwanderin oder jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion oder als deren Angehöriger in Deutschland aufgenommen (1.3) Sie haben am 1. Januar 2021 einen monatlichen Rentenzahlbetrag von insgesamt unter 830 EUR oder keine Rente aus Ihrem Heimatsland bzw. Deutschland erhalten. (1.4) Sie haben bei der Aufnahme in Deutschland das 40. Lebensjahr bereits vollendet. | Anträge sind im Internet oder in der Sozialabteilung erhältlich. Folgende Nachweise werden benötigt: (2.1) Zusagebescheid vom BAMF oder von der LEA in Karlsruhe über Ihre Aufnahme als jüdischer Zuwanderer oder Kontingentfl üchtling bzw. deren Familienangehörige. (2.2) Rentennachweis am 01.01.2021 (2.3) Kopie des Passes bzw. Ausweises (2.4) Ggf. Bescheid vom Sozialamt über Leistungen nach SGB XII am 1.01.2021 (2.5) Rentenversicherngsnummer | Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Für Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung können Sie sich telefonisch an die Sozialabteilung wenden.

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